IGeL-Leistungen: Medizinischer Mehrwert oder reiner Kommerz?

Von Alicia
Aktualisiert am

Individuelle Gesundheitsleistungen, besser bekannt unter dem Kürzel „IGeL“, sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Das bedeutet, sie werden nicht automatisch von der GKV übernommen, sondern müssen vom Patienten selbst bezahlt werden, wenn er diese in Anspruch nehmen möchte.

Der Begriff „individuell“ bezieht sich in diesem Kontext nicht auf eine individuelle, maßgeschneiderte Behandlung für den Patienten, sondern darauf, dass es sich um Leistungen handelt, die individuell zwischen Arzt und Patient vereinbart werden. Dabei können diese Leistungen sowohl medizinische Untersuchungen als auch Behandlungen oder andere Dienstleistungen umfassen.

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Die Gründe, warum bestimmte Leistungen nicht von der GKV übernommen werden, sind vielfältig. Einige IGeL-Leistungen sind neu und noch nicht ausreichend wissenschaftlich evaluiert, während andere zwar als medizinisch sinnvoll, aber nicht als wirtschaftlich notwendig eingestuft werden. Wieder andere Leistungen werden als reine Komfort- oder Wunschleistungen betrachtet.

Die Entscheidung, ob eine IGeL-Leistung in Anspruch genommen werden sollte oder nicht, liegt beim Patienten. Deshalb ist es wichtig, gut informiert zu sein und die Vor- und Nachteile einer solchen Leistung abzuwägen. In diesem Artikel werden wir einen umfassenden Überblick über IGeL-Leistungen geben, um dir bei dieser Entscheidung zu helfen.

Die häufigsten IGeL-Leistungen

In den Arztpraxen Deutschlands werden täglich eine Vielzahl von IGeL-Leistungen angeboten. Während einige dieser Leistungen von vielen Patienten nachgefragt werden, sind andere weniger bekannt. Der IGeL-Monitor hat in seinem IGeL-Report 2023 die populärsten dieser Selbstzahlerleistungen unter die Lupe genommen. Dabei zeigt sich, dass manche Leistungen von Patienten häufiger gewünscht und genutzt werden als andere.

Die Top 10 IGeL-Leistungen

Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten dominieren die Liste der am häufigsten nachgefragten oder angebotenen IGeL-Leistungen. In einer Umfrage mit 2.074 Teilnehmenden wurden insgesamt 3.067 IGeL-Nennungen erfasst, wobei 265 verschiedene IGeL-Leistungen genannt wurden. Hier die Top 10 der am häufigsten genannten IGeL:

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Individuelle GesundheitsleistungNennungen
Ultraschall (transvaginal) der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke14 %
Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung11 %
Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs9 %
PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs6 %
Hautkrebsscreening außerhalb der gesetzlichen Vorsorge5 %
Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung5 %
Blutbild zur Gesundheitsvorsorge4 %
Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft4 %
Netzhaut-Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung3 %
Netzhaut-Untersuchung zur Früherkennung einer Makuladegeneration3 %
Quelle: IGeL-Report 2023

Insgesamt machten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten mit 66 % den Großteil der nachgefragten oder angebotenen IGeL-Leistungen aus, während die Therapie bereits bestehender Krankheiten mit 18 % an zweiter Stelle liegt. Dahinter folgt die Diagnose von Krankheiten mit 9 %. Service-IGeL, IGeL zur Prävention sowie kosmetische Leistungen werden hingegen deutlich seltener angeboten oder von Patienten nachgefragt.

Angebot und Nutzung der Top-10-IGeL

Bei der Analyse der Top-10-IGeL wurde der Nutzungsgrad – das Verhältnis von Angebot zu Inanspruchnahme – betrachtet. Bei den drei Spitzenreitern zeigt sich, dass sie öfter angeboten als genutzt werden. Speziell bei der IGeL „Blutbild zur Gesundheitsvorsorge“ und dem „Hautkrebsscreening außerhalb der gesetzlichen Vorsorge“ ist das Gegenteil der Fall. Diese Leistungen werden von den Patienten häufig eigenständig nachgefragt, was ihre Bekanntheit und Bedeutung unterstreicht.

Welche Ärzte „igeln“ am meisten?

IGeL variieren je nach medizinischem Fachgebiet und Spezialisierung des behandelnden Arztes. Während in einigen Fachgebieten bestimmte IGeL-Leistungen populär sind, kann in anderen Bereichen das Angebot anders gestaltet sein.

Platz 1: Frauenarzt und Gynäkologie

In der Frauenheilkunde und Geburtshilfe stehen IGeL besonders hoch im Kurs. Dieses Fachgebiet führt mit 31 % den Großteil der IGeL-Nennungen an. Häufige Angebote betreffen erweiterte Ultraschalluntersuchungen, Hormonanalysen oder die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV). Die Preise können je nach Region, Arztpraxis und genauer Untersuchung variieren.

Platz 2: Hausarzt und Internist

Als zentrale Anlaufstelle für viele Patienten bieten Hausärzte und Internisten eine breite Palette von IGeL-Leistungen an. Hierzu gehören oft erweiterte Laboruntersuchungen, Gesundheitschecks oder Reiseimpfungen, die privat abgerechnet werden. Diese Fachrichtung macht 28 % aller IGeL-Nennungen aus.

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Platz 3: Augenarzt und Ophthalmologie

Augenärzte fokussieren sich mit ihren IGeL-Angeboten häufig auf die Früherkennung von Augenerkrankungen, wobei 18 % der IGeL-Nennungen auf dieses Fachgebiet fallen. Besonderer Fokus liegt hier auf Untersuchungen zum Grauen Star, erweiterte Glaukom-Tests oder spezielle Sehtests.

Weitere Fachärzte

Andere medizinische Spezialisierungen bieten ebenfalls eine Vielzahl von IGeL-Leistungen an:

  • Orthopädie: Erweiterte Bewegungsanalysen, Schmerztherapien oder Stoßwellentherapie.
  • Dermatologie: Zusätzliche Hautkrebsscreenings, ästhetische Behandlungen oder Allergietests.
  • Urologie: Erweiterte Prostata-Untersuchungen oder spezifische Urinanalysen.
  • Neurologie: Spezialisierte Gehirnscans, Tests zur Nervenleitfähigkeit oder Parkinson-Früherkennungstests.
  • HNO: Individuelle Hörtests, Schnarchanalysen oder erweiterte Nasennebenhöhlen-Untersuchungen.
  • Radiologie: Spezielle MRT-Untersuchungen, 3D-Aufnahmen oder Knochendichtemessungen.
  • Gastroenterologie: Erweiterte Darmspiegelungen, spezielle Magenuntersuchungen oder Tests zur Nahrungsmittelunverträglichkeit.
  • Pneumologie: Erweiterte Lungenfunktionstests, Schlafapnoe-Screenings oder spezifische Allergietests.
  • Psychiatrie/Psychotherapie: Spezialisierte kognitive Tests, erweiterte Therapiesitzungen oder Stressbewältigungs-Seminare.
  • Allergologie: Individuelle Allergen-Tests, erweiterte Hauttests oder spezialisierte Immuntherapien.

IGeL im Fokus: Wer weiß was, wer will was?

In der medizinischen Versorgung Deutschlands sind IGeL fest verankert. Wie bekannt sind diese Leistungen jedoch tatsächlich unter den Versicherten? Wie bewerten sie diese? Und welche Altersgruppen sind besonders informiert oder greifen häufiger auf IGeL zurück?

Bekanntheitsgrad von IGeL

Die Bekanntheit der IGeL ist beeindruckend. Insgesamt 78 % der befragten Versicherten haben von IGeL gehört. Ein Großteil, nämlich 46 %, wussten ohne jegliche Erklärung davon, während 33 % erst durch eine Definition auf sie aufmerksam wurden. Die allgemeine Bekanntheit der IGeL hat sich seit 2020 erhöht, damals lag sie bei 75 %. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Bei den 20- bis 29-Jährigen ist die Bekanntheit seit 2020 deutlich gestiegen, von 63 auf 77 %. Bei den 60- bis 69-Jährigen ging die Bekanntheit allerdings von 83 auf 76 % zurück.

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Einstellung gegenüber IGeL

Die allgemeine Einstellung gegenüber IGeL scheint positiver geworden zu sein. Während 2020 noch 55 % der Befragten IGeL kritisch gegenüberstanden, sind es 2023 nur noch 43 %. Dagegen sehen 45 % der Versicherten IGeL mittlerweile als wichtig für den Erhalt der Gesundheit an, im Gegensatz zu 33 % im Jahr 2020. Auffällig ist, dass gerade die jüngere Altersgruppe (20–39 Jahre) IGeL besonders positiv bewertet.

Nutzung und Angebot von IGeL

In den letzten drei Jahren wurde etwa der Hälfte der Befragten IGeL angeboten oder sie haben aktiv danach gefragt. Insbesondere Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren gehören zu dieser Gruppe. Diese Zahl ist konstant im Vergleich zu 2020. Eine interessante Entwicklung zeigt sich bei der Eigeninitiative: 25 % der Befragten haben 2023 von sich aus nach IGeL gefragt, während es 2020 nur 19 % waren.

Von den durch die Befragten insgesamt 3.067 IGeL-Nennungen wurden 1.939 Leistungen, also 63 %, auch tatsächlich genutzt. Bei 68 % der genutzten IGeL wurde die Leistung den Patienten angeboten (d. h. sie haben nicht von sich aus danach gefragt). Zudem erfolgten 73 % aller IGeL-Angebote in einer Arztpraxis.

IGeL werden bei den Versicherten zunehmend bekannter und akzeptierter. Insbesondere bei den Jüngeren sind sie sehr beliebt, während die ältere Generation etwas skeptischer bleibt. Die Daten zeigen auch, dass die Initiative von Patienten zur Inanspruchnahme von IGeL zunimmt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der IGeL-Markt in den kommenden Jahren weiterentwickelt.

Welche rechtlichen Vorschriften müssen Ärzte bei IGeL einhalten?

Ärzte sind nicht nur Heilberufler, sondern auch Dienstleister. Wenn sie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten, bewegen sie sich in einem Spannungsfeld zwischen medizinischer Notwendigkeit und wirtschaftlichem Interesse. Hierbei gilt es, bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Grundsätze zu beachten, um sowohl dem Patientenwohl als auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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1. Aufklärungspflicht und Einwilligung

Ehe ein Arzt eine IGeL erbringen darf, muss er den Patienten ausführlich über die Leistung, deren Nutzen, mögliche Risiken und Alternativen informieren. Die Aufklärung soll sicherstellen, dass der Patient eine informierte Entscheidung trifft. Die Einwilligung des Patienten sollte schriftlich festgehalten werden.

2. Transparenz bei den Kosten

Ärzte sind verpflichtet, über die voraussichtlichen Kosten der IGeL-Leistung im Voraus aufzuklären. Dies gibt den Patienten die Möglichkeit, die finanziellen Aspekte der Leistung in ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Überraschende Kosten im Nachhinein sind nicht zulässig.

3. Trennung von Kassen- und IGeL-Leistungen

Die IGeL-Leistungen sollten klar von den regulären, von den Krankenkassen übernommenen Leistungen abgegrenzt werden. Dies verhindert Interessenskonflikte und stellt sicher, dass der Patient genau weiß, für welche Leistungen er selbst aufkommen muss.

4. Medizinische Indikation

Jede medizinische Leistung, auch eine IGeL, sollte auf einer medizinischen Indikation basieren. Das heißt, sie sollte medizinisch sinnvoll und dem Patientenwohl dienlich sein. Reine Wunschleistungen ohne medizinische Notwendigkeit sollten kritisch betrachtet und entsprechend gekennzeichnet werden.

5. Berufsethische Grundsätze

Unabhängig von rechtlichen Vorschriften haben Ärzte den berufsethischen Grundsatz, stets das Wohl des Patienten in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Das Anbieten von IGeL sollte niemals aufgrund von rein wirtschaftlichen Interessen erfolgen.

Insgesamt sind IGeL in der ärztlichen Praxis ein legitimes Angebot, solange sie im Einklang mit rechtlichen und ethischen Grundsätzen stehen. Die Einhaltung dieser Vorschriften schützt sowohl den Arzt vor rechtlichen Konsequenzen als auch den Patienten vor nicht notwendigen oder überteuerten Leistungen.

IGeL: Kosten und Preismodelle

Individuelle Gesundheitsleistungen sind mehr als nur medizinische Angebote. Sie sind eine Entscheidung, die sowohl die Gesundheit als auch das Portemonnaie betrifft. Von einfachen Checks bis zu komplexen Eingriffen – die Kosten variieren stark. Doch was steckt hinter diesen Preisschwankungen?

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Aktuelle Trends aus dem IGeL-Report 2023

Der IGeL-Report 2023 zeigt, dass vor allem jüngere Versicherte zwischen 20 und 39 Jahren vermehrt auf Pauschalangebote und Kombipakete als Bezahlmodelle für IGeL setzen. Diese Gruppe gibt auch im Durchschnitt mehr Geld für IGeL aus. Die Ausgaben für IGeL variieren stark, wobei drei Viertel der Befragten jährlich zwischen 15 und 249 Euro in IGeL investieren. Nur eine Minderheit bringt jährlich mehr als 250 Euro für IGeL auf. Interessanterweise zeigt sich die Gruppe der 20- bis 29-Jährigen am ausgabefreudigsten. Die aktuellen Trends verdeutlichen das wachsende Interesse und die Investitionsbereitschaft insbesondere jüngerer Versicherten in IGeL.

Preisvielfalt bei IGeL: Warum kosten sie unterschiedlich

Die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen können stark variieren. Einfache Verfahren wie die Hautkrebsfrüherkennung können zwischen 20 und 50 Euro liegen, während komplexere Behandlungen, wie sie im Bereich der Schönheitschirurgie vorkommen, vier- bis fünfstellige Beträge erreichen können. Ein einheitlicher Tarif für IGeL existiert nicht, da die Kosten von Faktoren wie Behandlungsdauer und der entsprechenden Ziffer der ärztlichen Gebührenordnung abhängen. Ein wichtiger Punkt: Ein Kostenvoranschlag und eine Rechnung sind verpflichtend, um die Patienten frühzeitig über die anfallenden Kosten zu informieren.

Preisgestaltung und Gebührenrahmen

Die Preise für IGeL sind nicht einheitlich festgelegt, da sie unter privaten Vereinbarungen stattfinden. Ärzte haben innerhalb eines festgelegten Gebührenrahmens die Möglichkeit, ihre eigenen Preise festzulegen. Normalerweise liegt dieser Faktor zwischen dem Einfachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes. Eine Überschreitung dieses Rahmens erfordert eine spezielle Begründung. Die Möglichkeit einer höheren Gebühr besteht, sie muss jedoch angemessen begründet sein.

Kostentransparenz und Preisvergleich

Ein Preisvergleich bei verschiedenen Arztpraxen kann sich lohnen, da die Preise für IGeL variieren können. Dies gilt besonders für jüngere Versicherte zwischen 20 und 39 Jahren, die vermehrt Pauschalangebote und Kombipakete nachfragen. Der IGeL-Report 2023 zeigt, dass diese Altersgruppe im Durchschnitt mehr für IGeL ausgibt als andere Altersgruppen. Ein Preisvergleich ermöglicht nicht nur Kosteneinsparungen, sondern kann auch dazu beitragen, überflüssige Leistungen zu vermeiden.

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Werden IGeL von der Krankenkasse bezahlt?

Nein. Individuelle Gesundheitsleistungen sind i. d. R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gedeckt, da sie über den normalen Leistungskatalog hinausgehen. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) legt fest, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ausreichende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung haben, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Alle darüber hinausgehenden Leistungen gelten als IGeL und sind vom Patienten privat zu zahlen, sofern er diese Leistung ausdrücklich wünscht und der Kostenübernahme zustimmt.

Wer entscheidet über die Übernahme von Leistungen?

Die Entscheidung darüber, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden, liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Bewertungsausschuss. Diese beschließen auch Richtlinien und Beschlüsse, welche den Leistungsanspruch der Versicherten konkretisieren. Alle Beschlüsse des G-BA sind für alle Akteure der GKV bindend.

Kann ich IGeL steuerlich absetzen?

In der Regel sind IGeL nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen können nur in besonderen Fällen von der Steuer abgesetzt werden, beispielsweise wenn eine ärztliche Verordnung oder ein amtsärztliches Attest vorliegt. Es empfiehlt sich, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren und bei steuerlichen Fragen einen Fachexperten oder Steuerberater zu konsultieren.

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?
Lass dich nicht unter Druck setzen und prüfe kritisch. Nicht alle IGeL, die angeboten werden, sind sinnvoll.

Die Entscheidung für oder gegen IGeL kann für Patienten komplex sein, insbesondere angesichts der Schwierigkeit, seriöse und verständliche Gesundheitsinformationen zu finden. Die Beratung durch Ärzte ist ebenfalls nicht immer zuverlässig, wodurch Patienten oft auf eigene Recherche und unabhängige Quellen angewiesen sind.

Eine empfehlenswerte Informationsquelle in diesem Zusammenhang ist der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Dieser nimmt individuelle Gesundheitsleistungen unter die Lupe und bewertet sie basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich ihres Nutzens und potenzieller Risiken.

Tabelle: IGeL-Monitor Bewertungen A–Z

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Bewertungen von IGeL-Leistungen (alphabetisch sortiert):

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IGeLBewertung
Akupunktur in der Schwangerschaft (bei Schwangerschaftsbeschwerden oder zur Geburtsvorbereitung)unklar
Akupunktur zur Migräneprophylaxetendenziell positiv
Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe (verglichen mit einer medikamentösen Standardtherapie)unklar
Atteste und Gutachtenohne Bewertung
Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung*tendenziell negativ
Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennungtendenziell negativ
Bach-Blütentherapie*unklar
Biofeedback-Therapie bei Migräneunklar
Blutegeltherapie bei Kniearthrose*tendenziell negativ
Botox gegen Schwitzenunklar
Colon-Hydro-Therapie*negativ
Computertomographie (CT) zur Früherkennung schwerer Krankheitenohne Bewertung
Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebsohne Bewertung
Dünnschichtzytologie zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (im Vergleich zum gebräuchlichen Pap-Test)unklar
Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturznegativ
Eigenbluttherapie bei Tendinopathietendenziell negativ
EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung
(bei Menschen ohne Beschwerden)
tendenziell negativ
Entfernung von Tätowierungenohne Bewertung
Früherkennung auf Vitamin-B12-Mangel und Vitamingabeunklar
Früherkennungsuntersuchung auf Vitamin-D-Mangelunklar
Glukokortikoide beim Hörsturztendenziell negativ
H.E.L.P.-Apherese zur Behandlung von Long-/Post-COVIDunklar
HBA1c-Bestimmung zur Früherkennung eines Diabetesunklar
Heidelberg Retina Tomographie zur Glaukom-Früherkennungtendenziell negativ
Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz (Bewertung gilt für Menschen unter 70 Jahren ohne Anzeichen einer Demenz)tendenziell negativ
Hochtontherapie*unklar
Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrosetendenziell negativ
Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz*tendenziell negativ
Immungloblin G-Bestimmung zur Diagnose einer Nahrungsmittelallergie*negativ
Hyperbare Sauerstofftherapie zur Behandlung von Long-/Post-COVIDunklar
Kunsttherapie bei Krebserkrankungen für Betroffene und deren Angehörige*unklar
Kunsttherapie bei psychischen Erkrankungen*unklar
Laser-Behandlung von Blutschwämmchen beim Säuglingtendenziell negativ
Laser-Behandlung von Krampfadern (im Vergleich zur Operation)unklar
Lichttherapie bei Akne (Dabei geht es nur um die Therapie mit Blau- und Rotlicht)unklar
Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung ("Winterdepression")tendenziell positiv
M2-PK-Test zur Früherkennung von Darmkrebsunklar
MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung
(Bewertung gilt für Frauen ab 40 Jahren, die kein erhöhtes Brustkrebs-Risiko haben)
tendenziell negativ
MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz
(Bewertung gilt für Menschen, die sich geistig fit fühlen)
tendenziell negativ
NMP22-Test zur Früherkennung von Harnblasenkrebstendenziell negativ
OCT zur Früherkennung einer feuchten, altersbedingten Makuladegeneration (nAMD)tendenziell negativ
OCT zur Früherkennung eines Glaukomstendenziell negativ
Operative Behandlung des Schnarchens (Rhonchopathie)*tendenziell negativ
Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzenunklar
Ozon-Eigenbluttherapie zur Behandlung von Long-/Post-COVIDunklar
Professionelle Zahnreinigung (bei Erwachsenen ohne Parodontitis)*unklar
Protein C-Bestimmung zur Einschätzung des Thrombose-Risikos*tendenziell negativ
PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebstendenziell negativ
Reisemedizinische Vorsorgeohne Bewertung
Spirometrie zur Überprüfung der Lungenfunktion
(Bewertung gilt nur für Menschen ohne Atembeschwerden)
tendenziell negativ
Sport-Checkohne Bewertung
Statische Magnetfeldtherapie beim Kreuzschmerz*unklar
Stoßwellentherapie bei der Kalkschulterunklar
Stoßwellentherapie beim Fersenschmerzohne Bewertung
Stoßwellentherapie beim Tennisarmtendenziell negativ
Streptokokken-Test in der Schwangerschaftunklar
Toxoplasmose-Test bei Schwangeren (Früherkennung)unklar
TSH-Bestimmung zum Schilddrüsen-Check (Bewertung gilt für nicht-schwangere Erwachsene ohne Beschwerden, die auf eine Schilddrüsen-Erkrankungen zurückgehen könnten. Nutzen und Schaden der IGeL für Schwangere wurde nicht untersucht.)tendenziell negativ
Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung (Bewertung gilt für Frauen ab 40 Jahren, die kein erhöhtes Brustkrebs-Risiko haben)unklar
Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennungnegativ
Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge (Bewertung gilt für Menschen ab 50, die keine Beschwerden haben)tendenziell negativ
Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchungen)ohne Bewertung
Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebstendenziell negativ
Ultraschall zur Früherkennung von Prostatakrebstendenziell negativ
Quelle: Medizinischer Dienst Bund (KöR) (2023). Alle bewerteten IGeL. https://www.igel-monitor.de/igel-a-z.html. Stand: 25.08.2023.
*Archivierte IGeL-Bewertung (frühere IGeL-Bewertung, die nicht mehr auf Aktualisierungsbedarf geprüft wird)

Auffällig ist, dass von den insgesamt 64 gelisteten IGeL, nur zwei (3,1 %) als „tendenziell positiv“ bewertet wurden. Beim überwiegenden Teil der IGeL bleibt der Nutzen unklar (39 %) oder wird als tendenziell negativ (39 %) oder sogar negativ (6,3 %) eingestuft. Die verbleibenden IGeL wurden nicht in Hinblick auf ihren gesundheitlichen Nutzen oder Schaden bewertet, weil sie die Gesundheit nicht direkt beeinflussen.

IGeL in der Praxis: Eine kritische Betrachtung

Der IGeL-Monitor hat festgestellt, dass das Geschäft mit den IGeL-Leistungen auf einem hohen Niveau läuft. Besorgniserregend ist, dass viele der am häufigsten verkauften IGeL-Leistungen mehr schaden als nützen. Zudem werden die Patientenrechte oft nicht beachtet, insbesondere in Bezug auf die Aufklärung über Nutzen und Risiken der angebotenen Leistungen.

Beispiel: Die am häufigsten verkauften IGeL sind Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung. Diese Leistungen werden vom IGeL-Monitor jedoch als „negativ“ und „tendenziell negativ“ bewertet, da sie oft zu falsch-positiven Befunden führt, die unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen können.

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IGeL in Praxen: Zwischen Zufriedenheit und Kritik

Die Mehrheit der Versicherten (71 %) erhält das IGeL-Angebot bzw. die Beratung hauptsächlich durch die behandelnden Ärzte. Während drei Viertel der Versicherten mit dem Praxisbesuch in Bezug auf IGeL-Leistungen zufrieden sind, bleibt ein Viertel der Patienten unzufrieden, insbesondere wegen wahrgenommenem Verkaufsdruck, unklarer Kommunikation und mangelnder Transparenz bei Kosten. Kritikpunkte richten sich häufig gegen das Verhalten der Ärzte, die ungenügende Klarheit in der Aufklärung und negative Reaktionen bei Ablehnung von IGeL-Leistungen. Es ist positiv zu vermerken, dass die Zufriedenheit mit der medizinischen Aufklärung von 69 % im Jahr 2020 auf 78 % im Jahr 2023 gestiegen ist. Dennoch bleibt die Nichtbeachtung der verbindlichen IGeL-Regeln ein Hauptgrund für Patientenunzufriedenheit.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle IGeL medizinisch notwendig oder wissenschaftlich belegt sind. Manche, wie die Colon-Hydro-Therapie oder die Ozontherapie, wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits als nicht förderungswürdig bewertet und dürfen daher nicht als Kassenleistung angeboten werden. Aber sie dürfen weiterhin als IGeL angeboten werden. Ebenso entscheidend ist, dass Patienten sich ihrer Rechte bewusst sind und bei Unzufriedenheit ihre Bedenken äußern.

IGeL-Regeln & Tipps für Patienten

Die Unzufriedenheit mit IGeL-Leistungen wächst, insbesondere wenn die festgelegten IGeL-Regeln nicht eingehalten werden. Viele Patienten fühlen sich unzureichend informiert oder sogar unter Druck gesetzt, wenn es um diese individuellen Gesundheitsleistungen geht. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manchmal mangelt es an klarer Kommunikation seitens der Ärzte, in anderen Fällen fehlt den Patienten das Bewusstsein für ihre Rechte. Es besteht ein deutlicher Bedarf an Verbesserungen in der Patientenkommunikation und -beratung. Wer die IGeL-Regeln kennt und versteht, kann besser für seine eigenen Interessen eintreten und fundierte Entscheidungen für seine Gesundheit treffen.

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Grundregeln für IGeL-Leistungen

Bei Angebot, Aufklärung und Abrechnung von IGeL-Leistungen gibt es klare Regelungen, die sowohl Ärzte als auch Patienten kennen sollten:

Anbieten von IGeL-Leistungen

  • Kassenleistungen, die im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, dürfen nicht als IGeL verkauft werden. Wenn eine solche Leistung als IGeL präsentiert wird, ist Vorsicht geboten.
  • Ärzte sind in ihrem Fachgebiet spezialisiert. Daher sollten sie keine IGeL-Leistungen anbieten, die nicht zu ihrem Spezialgebiet gehören. Ein Zahnarzt, der Hautbehandlungen anbietet, ist ein gutes Beispiel für ein solches Vorgehen, das kritisch hinterfragt werden sollte.
  • Nicht alle IGeL-Leistungen sind notwendigerweise von Vorteil für den Patienten. Es gibt Fälle, in denen solche Leistungen mehr schaden als nutzen können. Daher ist es unerlässlich, sich über den tatsächlichen Nutzen und mögliche Risiken der vorgeschlagenen Leistung zu informieren.
  • Ein Arzt darf nicht die Erbringung einer Kassenleistung von der Zustimmung zu einer IGeL-Leistung abhängig machen. Dies wäre nicht nur unethisch, sondern auch rechtlich bedenklich.

Aufklärung über IGeL

  • Die Aufklärung über eine IGeL-Leistung ist essenziell und sollte nicht nur von medizinischen Fachangestellten, sondern insbesondere vom behandelnden Arzt durchgeführt werden. Dies gewährleistet, dass alle medizinischen Fragen direkt geklärt werden können.
  • Die bereitgestellten Informationen müssen nicht nur sachlich korrekt, sondern auch für den Patienten verständlich sein. Es ist wichtig, dass Patienten alle Aspekte der vorgeschlagenen Leistung verstehen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
  • Nicht jede IGeL-Leistung, die angeboten wird, hat einen wissenschaftlich belegten Nutzen. Patienten sollten daher kritisch hinterfragen und sich bei Unsicherheiten eine zweite Meinung einholen.
  • Es ist nicht zulässig, Patienten in eine Richtung zu beeinflussen, indem sie von einer Kassenleistung abgeraten und stattdessen eine IGeL-Leistung empfohlen bekommen. Die Entscheidung sollte immer im besten Interesse des Patienten liegen.
  • Druck oder das Setzen von Zeitlimits sind unzulässig. Patienten sollten sich niemals gedrängt fühlen, eine Entscheidung zu treffen, insbesondere wenn es um ihre Gesundheit geht.
  • Das Einholen einer Zweitmeinung ist ein wichtiges Recht des Patienten. Wenn Unsicherheiten oder Zweifel bezüglich einer vorgeschlagenen IGeL-Leistung bestehen, sollte diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Es kann hilfreich sein, die Meinung eines anderen Arztes oder Experten zu hören, bevor man sich für oder gegen eine Leistung entscheidet.

Vertraue auf dein Bauchgefühl. Wenn dir etwas unangenehm vorkommt oder du das Gefühl hast, dass etwas nicht stimmt, zögere nicht, das Gespräch zu suchen oder sogar einen anderen Arzt aufzusuchen. Es ist wichtig, dass du dich in medizinischen Angelegenheiten stets wohl und sicher fühlst.

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Abrechnung von IGeL

  • Bevor eine IGeL-Leistung erbracht wird, muss ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arzt und dem Patienten abgeschlossen werden. Dieser Vertrag dient als Grundlage für die spätere Abrechnung und stellt sicher, dass beide Parteien über die Bedingungen und Kosten der Leistung im Klaren sind.
  • Es ist essenziell, dass Patienten vorab schriftlich über die genauen Kosten der IGeL-Leistung informiert werden. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen und zu entscheiden, ob sie bereit sind, diese zu tragen. Es verhindert auch spätere Missverständnisse oder Unklarheiten bei der Abrechnung.

Zusätzliche Tipps

Um dir als Patient eine bessere Orientierung im Dschungel der IGeL-Leistungen zu bieten, haben wir einige Tipps zusammengestellt, die auf den IGeL-Regeln basieren:

  1. Kenne deine Rechte und melde Verstöße: Du hast das Recht auf eine umfassende Aufklärung und musst schriftlich zustimmen, bevor eine IGeL-Leistung erbracht wird. Fühlst du dich unter Druck gesetzt oder unzureichend informiert, kannst und solltest du das melden.
  2. Erwarte eine klare Kommunikation: Dein Arzt muss dich vorab darüber informieren, wenn eine Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.
  3. Informiere dich zuerst und nimm dir Bedenkzeit: Du musst nicht sofort zustimmen, wenn dir eine IGeL angeboten wird. Nutze die Zeit, um dich zu informieren, Vor- und Nachteile abzuwägen und bei deiner Krankenkasse nachzufragen.
  4. Hinterfrage Werbung und verlockende Angebote: Sei kritisch gegenüber Werbung in der Arztpraxis und prüfe genau, ob beworbene Leistungen wirklich einen Mehrwert bieten.
  5. Frage nach Alternativen: Erkundige dich, ob es vergleichbare Behandlungen gibt, die von der Krankenkasse übernommen werden.
  6. Nutze unabhängige Informationsquellen: Der IGeL-Monitor und andere Quellen bieten unabhängige Bewertungen zu IGeL-Leistungen.
  7. Hole eine zweite Meinung ein: Bei Unsicherheit kann eine zweite Meinung von einem anderen Arzt hilfreich sein.
  8. Sei vorsichtig bei Verträgen und Rechnungen: Unterschreibe nichts voreilig, bestehe auf einem Behandlungsvertrag und erwarte eine korrekte Rechnung.
  9. Als Privatpatient: Prüfe genau, welche Leistungen von deiner Versicherung übernommen werden.
  10. Informiere dich bei deiner Krankenkasse: Erkundige dich, warum bestimmte Kosten nicht übernommen werden und ob es Ausnahmen gibt.

Die Wahl für oder gegen eine IGeL-Leistung erfordert eine individuelle und durchdachte Entscheidung. Eine fundierte Information und das Wissen um die eigenen Patientenrechte sind dabei unerlässlich. Patienten sind dazu angehalten, sich gründlich zu informieren und erst nach sorgfältiger Abwägung eine Entscheidung zu treffen.

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Fazit zu IGeL-Leistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein kontrovers diskutiertes Thema im Gesundheitswesen. Während sie zusätzliche medizinische Optionen bieten, die über den Standard der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, ist es für Patienten entscheidend, gut informiert und kritisch zu sein. Die Wahl für oder gegen eine IGeL sollte stets auf fundierten Informationen, dem eigenen Bedarf und dem Vertrauen in den behandelnden Arzt basieren. Es ist unerlässlich, sich umfassend über den Nutzen, die Risiken und die Kosten zu informieren und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Eine gut durchdachte Entscheidung in Bezug auf IGeL-Leistungen gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung im besten Interesse des Patienten liegt.

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